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Richard-Übelhör-Forschungsstipendium der Fortbildungskommission der ÖGU

Das Richard-Übelhör-Forschungsstipendium der Fortbildungskommission der ÖGU (im Nachfolgenden FBK genannt) dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Urologie in Österreich und soll jungen UrologInnen den Einstieg in eine forschungsorientierte Karriere ermöglichen.

Grundprinzipien:
Ziel des Stipendienprogramms ist es eine finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Projekte im Sinne einer Starthilfe zu gewährleisten. Es soll vor allem das Erlernen neuer wissenschaftlicher Fähigkeiten und Methoden ermöglichen. Durch die Stipendien-basierte Finanzierung soll, falls möglich, weiters auch die Infrastruktur der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung, im Sinne einer nachhaltigen Förderung, gestärkt werden.

Grant:
Der Grant des Richard-Übelhör-Forschungsstipendiums ist mit €10.000,- dotiert.
Vergeben wird das Stipendium an bis zu zwei Personen pro Jahr. Sollten es die Finanzen der FBK zulassen, können in begründeten Ausnahmefällen, auf Beschluss der FBK auch mehrere Stipendien oder abweichende Beträge vergeben werden.

Bewerbungsbedingungen:
Ein Stipendium wird für ein definiertes Forschungsvorhaben bewilligt. Dieses muss in Form eines (vorläufigen) Studienprotokolls inklusive Zeitplan dargelegt werden. Weiters muss ein Finanzplan vorgelegt werden, in dem eine Abschätzung der erwarteten Kosten möglichst detailliert aufgezählt wird.

Das Forschungsprojekt muss in wesentlichen Teilen an einer anerkannten, wissenschaftlich-tätigen Einrichtung in Österreich durchgeführt bzw. von dort aus geleitet werden und sollte im inhaltlichen Kontext zur Forschungsstruktur der gastgebenden Institution stehen. Weiters muss eine Betreuung durch einen/eine erfahrene/n WissenschaftlerIn (PhD, Habilitation) gewährleistet und im Protokoll definiert sein.

Das Thema der Forschungsarbeit kann im Wesentlichen frei gewählt werden (Grundlagenforschung, klinische Forschung etc.), muss jedoch in ausreichendem Maße dem Fachgebiet der Urologie oder Andrologie zuzuordnen sein.

Berechtigt für die Bewerbung sind AssistenzärztInnen in Ausbildung zum Facharzt für Urologie und Andrologie sowie Fachärzte/ärztinnen der Urologie und Andrologie, die in Österreich tätig sind. Sollte eine anderweitige Anstellung (e.g. als Research-Fellow) bestehen, wird dies im Einzelfall von der FBK geprüft.

Grundsätzlich gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren (diese kann jedoch in Ausnahmefällen nach Maßgabe der FBK aufgehoben werden. Beispiele hierfür sind Quereinstiege, Wiedereinstiege in die Karriere mit nachvollziehbarem wissenschaftlichem Engagement).

Als Grundvoraussetzung gilt weiters die ordentliche Mitgliedschaft in der ÖGU.

Die FBK behält sich die Beurteilung der eingereichten Projekte im Hinblick auf das Erfüllen der Bewerbungskriterien selbst vor. Für eine Ersteinschätzung vor Beginn eines umfassenden Studienentwurfs kann jederzeit eine schriftliche Anfrage via Email an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der FBK gesandt werden. Sofern möglich erfolgt eine Antwort innerhalb von 30 Tagen, dies kann jedoch nicht gewährleistet werden. Eine positive Ersteinschätzung ist keine Garantie für den Erhalt eines Stipendiums.

Bewerbung:
Übermittelt werden müssen:
- Lebenslauf
- (vorläufiges) Studienprotokoll (unterzeichnet mit Datum, maximal 3 Monate alt) - (Titel, Wissenschaftlicher Hintergrund, Projektkonzeption/-ziele, Methoden, Zeitplan, Referenzen und Perspektive).
- Finanzplan (unterzeichnet mit Datum, maximal 3 Monate alt)
- Unterzeichnete Betreuungsvereinbarung von StipendiatIn und BetreuerIn (maximal 3 Monate alt)
- Unterzeichnete Einverständniserklärung des Abteilungs/Institutvorstands zur Durchführung und Unterstützung des Projekts (maximal 3 Monate alt)
- Nachweis des Ausbildungsverhältnisses/des Facharzttitels (Urologie/Andrologie). (Unterzeichnete Bestätigung des Abteilungsvorstands (max. 3 Monate alt), Facharztzeugnis).
- Falls letzter Punkt nicht zutreffend (e.g. Anstellung als Research-Fellow): Unterzeichneter Nachweis des Abteilungs-/Institutsleisters der Anstellung (max. 3 Monate alt).

Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen elektronisch (PDF-Dokumente) an folgende Adresse ein:

Prim. Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Harun Fajkovic, MSc F.E.B.U.
Vorsitzender der Fortbildungskommission der österreichischen Gesellschaft für Urologie und Andrologie
Leiter der klinischen Abteilung für Urologie und Andrologie,
Universitätsklinikum St. Pölten
E: harun.fajkovic@stpoelten.lknoe.at

Weitere Bedingungen:
Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich der/die StipendiatIn auf Rückfragen seitens der FBK hinsichtlich der Verwendung von Geldern oder des Fortschritts des Projekts innerhalb von 30 Kalendertagen zu antworten.

Es ist ein jährlicher Fortschrittsbericht an die FBK zu übermitteln, in dem wichtige erreichte Meilensteine des Projekts, eine finanzielle Aufstellung der Ausgaben mit entsprechendem Nachweis sowie ein Ausblick auf das nächste Jahr dargestellt werden. Frist hierfür ist der 30. Kalendertag vor der ÖGU Jahrestagung (gerechnet ab dem ersten Tag). Das erste Mal ist der Bericht im Jahr nach Stipendienvergabe (gerechnet ab der entsprechenden ÖGU Jahrestagung) im Rahmen der Jahrestagung zu erbringen.

Im Falle der Publikation ist eine Abstract Präsentation im Rahmen der Jahrestagung der ÖGU nach Rücksprache mit der FBK abzuhalten (spätestens im Folgejahr nach Publikation).

Fristen:
Die Bewerbungsfrist wird von der FBK festgelegt und ist auf der Homepage einsehbar. Für das Kalenderjahr 2024 lautet diese 16.10.24.

Das jährliche Protokoll im Falle des Stipendiumerhalts (Details siehe unten) ist ab dem zweiten Jahr (gerechnet ab der jeweiligen Jahrestagung der ÖGU) bis zum Abschluss des Projekts bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Jahrestagung der ÖGU einzureichen.

Weitere Finanzierung:
Die Akquirierung zusätzlicher Drittmittel durch den/die StipendiatIn ist möglich bzw. ausdrücklich erwünscht, falls zur Verwirklichung des Projekts notwendig. Solche müssen jedoch im Finanzplan, soweit bereits bekannt, aufgezeigt bzw. ansonsten im Rahmen des jährlichen schriflichen Berichts dargelegt werden.

Die Ergebnisse aus dem Forschungsstipendium dürfen im weiteren Verlauf natürlich die Grundlage weiterer eigener Drittmittelanträge sein.

Stipendienvergabe:
Nach Prüfung der fristgerecht und vollständig eingereichten Stipendien-Anträge können allfällige Rückfragen oder Änderungsvorschläge seitens der FBK an den/die StipendiatIn kommuniziert werden, falls die entsprechenden Änderungen im Rahmen der gesetzten Fristen realistisch erscheinen.

Die Vergabe der Stipendiate erfolgt dann im Rahmen der ÖGU-Jahrestagung.

Sollte die ÖGU-Jahrestagung nicht stattfinden können, oder für die Stipendienvergabe in maßgeblichem Ausmaß verschoben werden, werden die Stipendien trotzdem vergeben. Die jeweiligen Bewerber werden dann via Email kontaktiert. Eine öffentliche Aufzählung der StipendiatInnen sowie der jeweiligen Projekte erfolgt dann im Rahmen der folgenden, spätestens jedoch der übernächsten Ausgabe der offiziellen Zeitschrift der ÖGU.

Die zeitlichen Fristen werden in Kalendertagen gerechnet. Der Stichtag (e.g. letzter Kongresstag) ist der erste/letzte Tag der Frist (1 Monat =30 Tage; 1 Jahr =360 Tage).

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt ausschließlich durch die Fortbildungskommission anhand der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, der gesetzten Fristen, dem Erfüllen der beschriebenen Grundkriterien anhand des vorliegenden Protokolls sowie der Chance auf Realisierung des Projekts anhand von Protokoll und Finanzplan. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

© 2024. Fortbildungskommission der ÖGU