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Geschäftsordnung – AK Laparoskopie und roboter­assistierte Chirurgie

Der Arbeitskreis für Laparoskopie und roboterassistierte Chirurgie ist eine Teilorganisation der Österreichischen Gesellschaft für Urologie und Andrologie.

Mitglieder: Voraussetzung ist die Mitgliedschaft innerhalb der Österreichischen Gesellschaft für Urologie und Andrologie. Es sollte darauf geachtet werden eine schlagkräftige Gruppe zu etablieren, die auf anstehende Fragen und Themen auf dem Gebiet der Laparoskopie qualifiziert und rasch reagieren kann. Jeder ernsthaft an der Laparoskopie interessierte Kollege/in ist herzlich willkommen. Die Anzahl der Mitglieder aus einer urologischen Abteilung soll mit maximal 2 Kollegen beschränkt sein.

Kollegen/innen aus artverwandten Berufen sollten auch die Möglichkeit zur Kollaboration und Mitarbeit haben.

Anzahl der Sitzungen: Die Zahl der Sitzungen des laparoskopischen Arbeitskreises wird auf ein Minimum von 2 pro Jahr festgelegt. Die Schwerpunktthemen der nächsten Sitzung werden zuvor festgelegt. Mitglieder des Arbeitskreises bzw. eine kleine Gruppe arbeitet das gegebene Thema aus und legt das Arbeitspapier zur Diskussion vor. Wird das Arbeitspapier vom Arbeitskreis angenommen, so stellt der Inhalt die Meinung des Arbeitskreises zu diesem Thema dar.

Anwesenheitspflicht: Innerhalb von 2 Jahren müssen 50% der Sitzungen verpflichtend besucht werden um Mitglied des Arbeitskreises zu bleiben. Die Entsendung von Stellvertretern oder entschuldigte Abwesenheit zählen nicht als Teilnahme.

Entwicklung von Standards: Wie von der ÖGU gefordert, stellt die Erarbeitung von Standards einen ganz wesentlichen Schwerpunkt des Arbeitskreises dar. Die Standards werden als standespolitische Notwendigkeit angesehen, um nicht anderen Körperschaften die Möglichkeit zu geben, Richtlinien für laparoskopische Techniken auf dem Gebiet der Urologie vorzuschreiben.

Budget des Arbeitskreises: Das Budget sollte sich zusammensetzen aus Zuwendungen der Pharmaindustrie für Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen des Arbeitskreises und den Einkünften von postgraduaten Kursen. Für die Verwaltung der Gelder wird ein Konto eingerichtet, über dessen Stand der Kassier der ÖGU zum Jahresende informiert werden muss. Die Führung des Kontos obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, bzw. dem Kassier.

Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Kassiers: Der Vorstand wird für eine Amtsperiode von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl für weitere 2 Jahre ist möglich. 3 Monate vor der fälligen Wahl wird innerhalb des Arbeitskreises ein Wahlleiter bestimmt, der zu dieser Zeit keine offizielle Funktion im Arbeitskreis haben darf. An Diesen werden die Wahlvorschläge gerichtet. Die Wahl findet mittels Stimmzettel und geheim in der darauf folgenden laparoskopischen Arbeitskreissitzung statt.

Neuaufnahmen: Ansuchen um Neuaufnahme und Wiederaufnahme in den laparoskopischen Arbeitskreis muss schriftlich an den Vorsitzenden ergehen. Dieser entscheidet gemeinsam mit allen Mitgliedern darüber.

© 2024. Fortbildungskommission der ÖGU